Änderung der Gebühren für Bestandverträge

Change in fees for leases

According to the so far effective Fees Act, fees had to be paid when concluding a lease contract, regardless of the purpose of the lease. Only contracts for the rental of living space up to a period of three months were exempted from fees. Now, the Austrian parliament has passed an amendment to the law, according to which the fee for lease contracts concerning the rental of living space will be cancelled, re-gardless of their duration. This change is effective for lease contracts concluded since November 11th 2017.

Verträge über die Miete von Wohnräumen sind daher von der Mietvertragsgebühr befreit, wenn diese

  • ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden oder
  • vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden und deren Dauer 3 Monate nicht übersteigt.

 

Nach dem Gebührengesetz sind bei Abschluss von Bestandverträgen Gebühren zu entrichten. Dies galt bislang auch für die Miete von Wohnräumen, mit Ausnahme „kurzer“ Mietzeiten von max. 3 Monaten .
Nunmehr hat der Nationalrat eine Gesetzesänderung beschlossen, nach der diese Gebühr für Mietverträge über Wohnräume unabhängig von deren Dauer entfällt. Diese Änderung gilt für Bestandverträge, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen werden.

Hintergrund dieser Gesetzesänderung war ein Initiativantrag, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die bestehende Mietvertragsgebühr üblicherweise auf den Mieter überwälzt wird. Diese Belastung sei nicht zu rechtfertigen und die Mietvertragsgebühr bei Verträgen über die Miete von Wohnräumen abzuschaffen. Zudem reduziere sich durch den Entfall dieser Gebühr auch der Verwaltungsaufwand beim Finanzamt.