Unternehmens­sanierung, Insolvenzrecht

  • Prüfung und Berechnung des Unternehmensstatus samt Beratung bei Wahl der richtigen Sanierungs- bzw. Entschuldungsschritte.
  • Vorbereitung und Gestaltung von Sanierungs- und Konkursverfahren, einschließlich Errechnung des voraussichtlichen Sanierungsplanerfordernisses.
  • Antragstellung des Sanierungs- bzw. Konkursverfahrens und Vertretung vor Insolvenzgericht und gegenüber Insolvenzverwalter.
  • Geltendmachung von Insolvenzforderungen für Gläubiger und deren Vertretung im Insolvenzverfahren des Schuldners; Durchsetzung von Eigentumsvorbehalten und Pfandrechten (Aus- und Absonderungsrechten).
  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  • Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Auftrag der Gerichte
 

Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine GmbH ohne Gewährung neuer Anteile ist nicht als Schenkung anfechtbar

Der Oberste Gerichtshof hat in der aktuellen Entscheidung ausgesprochen, dass die gegenständliche Einbringung eines Teilbetriebes keine unentgeltliche Verfügung ist. Nur auf den ersten Blick gibt es keine Gegenleistung. Die Gegenleistung besteht in einer Erhöhung des Wertes der Beteiligung der einbringenden Gesellschaft. Mit der Einbringung in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft erbringt die einbringende Gesellschaft also nicht das für eine Schenkung erforderliche Vermögensopfer.

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Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag sind auch in der Gesellschafterinsolvenz zulässig

Der OGH hat nun in der jüngst ergangenen Entscheidung klargestellt, dass Aufgriffsklauseln grundsätzlich auch in der Insolvenz zulässig sind und nicht den Einschränkungen der Sonderbestimmungen der Insolvenzordnung unterliegen. Er anerkennt somit das vorrangige Interesse der Gesellschafter, unter sich zu bleiben, schränkt aber die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf den Abfindungspreis ein. Demnach ist es sittenwidrig, für den Fall der Exekution und der Insolvenz einen niedrigeren Aufgriffspreis vorzusehen als in anderen Aufgriffsfällen.

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