Wettbewerbs-, Marken- und Vertriebsrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Unlauterem Wettbewerb
- Nationale und internationale Marken- und Musteranmeldungen (Patentamt, EUMPI, WIPO)
- Verwaltung und Servicierung des Markenbestandes (Erneuerungen, Verlängerungen, Abwehr jüngerer ähnlicher Marken)
- Durchführung von Markenrecherchen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Marken-, Muster- oder Urheberrechtsverletzungen
- Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen und Handelsvertreterverträgen, einschließlich Prüfung auf kartellrechtliche Zulässigkeit (EU-Gruppenfreistellungsverordnungen etc)
- Erstellung von Franchisekonzepten und allen damit zusammenhängenden Verträgen
- Berechnung, Durchsetzung bzw. Abwehr der Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern und Vertriebshändlern
Achtung bei „markierten“ Instagram-Fotos!
Werden auf einer Instagram-Seite im Bereich „Markiert“ Fotos gezeigt, die Markenrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, kann der Inhaber der Instagram-Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Mehr InfoZur Dauer einer Urteilsveröffentlichung
Eine Urteilsveröffentlichung erfolgt in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist. Das gilt aber nicht für die Dauer der Urteilsveröffentlichung, weil diese keine Strafe ist, sondern die Aufklärung derjenigen bezweckt, die von der gesetzwidrigen Werbung Kenntnis erlangt haben. Die Veröffentlichung hat also für die Dauer zu erfolgen, die erforderlich ist, um einem durchschnittlich interessierten Medienkonsumenten ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme zu bieten.
Mehr InfoUnzulässige „– 25% Werbung“
Eine blickfangartig hervorgehobene Ankündigung in einer Fernseh- und/oder Radiowerbung darf keinen unrichtigen Eindruck erwecken. Auf mögliche Einschränkungen der Werbeaussage muss ausreichend deutlich hingewiesen werden – bei sonstiger Unzulässigkeit der Werbung.
Mehr InfoDynamische Google-Suchanzeigen und Markenrechtsverletzung
Der Oberste Gerichtshof musste sich wieder einmal mit Google-Werbung und der Haftung daraus resultierender Markenrechtsverletzungen befassen.
Mehr InfoSticht das Namensrecht auch bei GmbHs das Markenrecht?
Offen bleibt, ob sich auch juristische Personen auf die Ausnahme vom Markenschutz gemäß § 10 Abs. (3) Markenschutzgesetz berufen können.
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