Wettbewerbs-, Marken- und Vertriebsrecht

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Unlauterem Wettbewerb
  • Nationale und internationale Marken- und Musteranmeldungen (Patentamt, EUMPI, WIPO)
  • Verwaltung und Servicierung des Markenbestandes (Erneuerungen, Verlängerungen, Abwehr jüngerer ähnlicher Marken)
  • Durchführung von Markenrecherchen
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Marken-, Muster- oder Urheberrechtsverletzungen
  • Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen und Handelsvertreterverträgen, einschließlich Prüfung auf kartellrechtliche Zulässigkeit (EU-Gruppenfreistellungsverordnungen etc)
  • Erstellung von Franchisekonzepten und allen damit zusammenhängenden Verträgen
  • Berechnung, Durchsetzung bzw. Abwehr der Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern und Vertriebshändlern
 

Zur Dauer einer Urteilsveröffentlichung

Eine Urteilsveröffentlichung erfolgt in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist. Das gilt aber nicht für die Dauer der Urteilsveröffentlichung, weil diese keine Strafe ist, sondern die Aufklärung derjenigen bezweckt, die von der gesetzwidrigen Werbung Kenntnis erlangt haben. Die Veröffentlichung hat also für die Dauer zu erfolgen, die erforderlich ist, um einem durchschnittlich interessierten Medienkonsumenten ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme zu bieten.

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