Immer wieder findet sich in Handelsagentenverträgen die Verpflichtung des Handelsagenten, für die Übernahme eines Kundenstocks bzw. eines Gebietes oder für einen sonstigen Vorteil eine Zahlung zu leisten („Einstandszahlung“). Diese Vereinbarung ist aber häufig nicht wirksam.
Nehmen Arbeitnehmer bei All-In-Verträgen Elternteilzeit in Anspruch, ist das Gehalt nur auf Basis des Grundlohnes zu berechnen, ohne die "Überstundenpauschale".
Über die Berechtigung der von einem Kind nach § 753 ABGB verlangten Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen Erbteil ist nicht im Verlassenschaftsverfahren abzusprechen. Differenzen zwischen den eigenberechtigten Erbprätendenten über die Frage der Anrechnung auf den Erbteil stehen einer Einantwortung des Nachlasses an sich nicht entgegen. Über die aus diesen Differenzen resultierende Uneinigkeit über die Erbteilung ist vielmehr im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.