Werden auf einer Instagram-Seite im Bereich „Markiert“ Fotos gezeigt, die Markenrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, kann der Inhaber der Instagram-Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Es bestanden zwei Handelsvertreterverhältnisse: eines zwischen einem Unternehmer und einem Handelsvertreter und eines zwischen dem Handelsvertreter und einem Untervertreter; beide Handelsvertreterverhältnisse wurden zeitgleich ausgleichswahrend aufgelöst. Hat der Untervertreter einen Ausgleichsanspruch, wenn er in die Position des Handelsvertreters „aufrückt“ und ein direktes Handelsvertreterverhältnis zum Unternehmer eingeht?
In einem Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-574/21) stellte der EuGH klar, dass für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters auch jene Geschäfte relevant sein können, für die lediglich die Zahlung einer Einmalprovision vereinbart worden war.
Eine Urteilsveröffentlichung erfolgt in jener Form und Aufmachung, in der auch die beanstandete Ankündigung veröffentlicht worden ist. Das gilt aber nicht für die Dauer der Urteilsveröffentlichung, weil diese keine Strafe ist, sondern die Aufklärung derjenigen bezweckt, die von der gesetzwidrigen Werbung Kenntnis erlangt haben. Die Veröffentlichung hat also für die Dauer zu erfolgen, die erforderlich ist, um einem durchschnittlich interessierten Medienkonsumenten ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme zu bieten.