Frühlingszeit ist Heimwerkerzeit – trotzdem Achtung bei der Nachbarschaftshilfe

Springtime is do it yourself time – but neighbourly help can lead to liability

If someone without special knowledge carries out work (as a favour) which is nor-mally carried out by a specialist and which is associated with dangers, the person is liable for the resulting damage, because he should not have taken on the work at all.

4 Ob 17/21k

Ein Vater montierte in der Mietwohnung seiner Tochter eine neue, aber unpassende Armatur bei der Küchenspüle. Der Vater verfügte zwar über handwerkliche Erfahrung, hatte aber keine Fachkenntnisse im Installationsbereich.

Einige Zeit nach der Montage kam es zu einem Wasseraustritt, verursacht durch den Einbau der ungeeigneten Armatur. Dadurch entstanden Schäden in mehreren Wohnungen des Hauses, der Gesamtschaden belief sich auf über € 70.000,00.

Der Oberste Gerichtshof sprach nun in 4 Ob 17/21k aus, dass der Vater für den entstandenen Schaden haftet. Denn übernimmt jemand, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, eine Arbeit, die in der Regel von einem Fachmann durchzuführen ist und deren nicht fachgemäße Ausführung erkennbar mit Gefahren verbunden ist, haftet derjenige für einen daraus resultierenden Schaden.

Wichtig ist, dass der Vater nicht deshalb haftet, weil er nicht erkannte, dass die Armatur ungeeignet war, sondern weil er das mit erkennbaren Gefahren verbundene Geschäft, dessen fachgemäße Durchführung besondere Fachkenntnisse erfordert hätte, als Laie überhaupt übernommen hat.