Kein Erbe nach der Trennung?

No inheritance after separation?

VfGH confirms legal provisions regarding the favour of ex-partners beeing invalid without the testator’s confirmation.

Folgender Ausgangsfall wurde an den VfGH herangetragen: Eine Dame wurde zu Zeiten ihrer aufrechten Beziehung von ihrem Partner als Universalerbin testamentarisch eingesetzt.

VfGH bestätigt die Bestimmungen der Erbrechtsreform 2015, wonach Bestimmungen zu Gunsten eines Ex-Lebenspartners in einem Testament unwirksam sind, wenn diese nach der Trennung nicht ausdrücklich bestätigt wurden.

Zum Zeitpunkt als der Ex-Lebenspartner verstarb, hatte sich die Gesetzeslage geändert. Im Zuge der Erbrechtsreform 2015 wurde nämlich in § 725 ABGB normiert, dass letztwillige Verfügungen eines ehemaligen Partners als aufgehoben gelten, wenn der Verstorbene nicht ausdrücklich das Gegenteil angeordnet hat. Politisches Motiv dieser neuen Regelung war es, den „wahren Willen“ des Erblassers, der nach einer Trennung üblicherweise dem Ex-Partner nichts vererben wolle, zu entsprechen und zu schützen.

Im gegenständlichen Fall wurde nun nach der Trennung das Testament unangetastet belassen und nicht noch einmal vom Ex-Lebenspartner bestätigt. Die im Testament bedachte Dame stellte nun einen Antrag auf Gesetzesprüfung an den VfGH und behauptete die neuen Gesetzesbestimmungen würde sie in ihren verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten auf Eigentum und Gleichheit verletzen.

Der VfGH schloss sich dieser Ansicht nicht an. Mit der neuen Rechtslage werde eine „Vermutung eines stillschweigenden Widerrufs“ eingeführt. Dass der Erblasser nun ausdrücklich anordnen müsse, dass seine letztwillige Verfügung trotz Trennung bestehende bleiben soll, diene der Rechtssicherheit und sei laut VfGH zur Zielerreichung geeignet.

Die Regelung ist damit nicht unverhältnismäßig und auch nicht unsachlich, sodass sie nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Auch das Recht auf Eigentum ist nicht verletzt, weil durch die neue Rechtslage von vornherein kein Erbanspruch entsteht. Der Antrag wurde daher abgewiesen.