Keine Verpflichtung zum Urlaubsverbrauch während Dienstfreistellung

No obligation to use up holiday entitlement during leave of duty

Employers are often under the misapprehension that the employee is obliged to use up his holiday entitlement during a leave of duty or during the notice period. But this is not the case.

9 ObA 21/21k

Grundsätzlich muss der Urlaubsverbrauch zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart werden. Das gilt auch für einen Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist oder während einer Dienstfreistellung. Eine Obliegenheit, offenen Urlaub zu konsumieren, besteht für den Dienstnehmer nur dann, wenn der Nichtabschluss der Urlaubsvereinbarung eine Verletzung seiner Treuepflicht oder rechtsmissbräuchlich wäre. Rechtsmissbrauch liegt nach der Rechtsprechung aber erst dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, oder wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht.

Der OGH sah daher in der Weigerung einer Dienstnehmerin, einen 14-tätigen Resturlaub während einer 5-monatigen Dienstfreistellung (die zudem in den ersten „Lockdown“ fiel, weshalb eine Urlaubsgestaltung massiv eingeschränkt war) zu verbrauchen, nicht als rechtsmissbräuchlich an.