Dr. Elisabeth Achatz-Kandut, Rechtsanwältin in Kooperation
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz, Sponsion 1988
Diplomarbeit zum Thema „Gesellschaftsrechtliche Probleme der Publikumsanlagengesellschaft“ bei Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche.
Assistentin am Institut für Handels- und Wertpapierrecht der Universität Graz.
Promotion 1990, Dissertation zum Thema „Gläubigerschutz und Konzerninsolvenz“ bei Univ.-Prof. DDr. Waldemar Jud.
Von 1990 bis 1993 juristische Assistentin der Geschäftsführung der Steiermärkischen Landesholding GmbH.
Rechtsanwältin seit 2000.
In Kooperation mit der Huber und Partner Rechtsanwälte GmbH.
Neueste Publikationen:
Objektbezogene Beurteilungen von Bauprodukten am Beispiel von Feuerschutzabschlüssen – eine Betrachtung im Rahmen der
Bauprodukteverordnung der EU, Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR-2017-7-19) Es wird Grundlegendes zur Anwendung von Ausnahmen und vereinfachten Verfahren nach der Bauprodukteverordnung erörtert.
Die Flexiblität des Corona-Kurzarbeitsmodells am Prüfstand - Darf der Arbeitgeber das in der Sozialpartnervereinbarung vorgesehene (reduzierte) Ausmaß der Arbeitszeit einseitig ändern? taxlex, 2020/5 (152-157)
Bauprodukte Verordnung und Wettbewerbsrecht - Zur CE-Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb von Verkehrsschildern, Baurechtliche Blätter 23 (bbl 2020, 90-94)
Zur schadenersatzrechtlichen Haftung bei Anwendung von vereinfachten Verfahren als objektbezogene Einzelbeurteilungen nach der BPV, Baurechtliche Blätter 25 (bbl 2022, 247)

OGH-Entscheidung zu All-In-Gehalt während Elternteilzeit – Kein Mehr- und Überstundenanteil während Elternteilzeit
Nehmen Arbeitnehmer bei All-In-Verträgen Elternteilzeit in Anspruch, ist das Gehalt nur auf Basis des Grundlohnes zu berechnen, ohne die "Überstundenpauschale".
Mehr InfoIst Art 38 der Bauprodukteverordnung ein Schutzgesetz?
Zur schadenersatzrechtlichen Haftung bei Anwendung von vereinfachten Verfahren als objektbezogene Einzelbeurteilungen nach der BPV
Mehr InfoZur Anfechtung eines Liegenschaftskaufvertrages zwischen Ehegatten und der Wirkung auf ein vormaliges Belastungs- und Veräußerungsverbot
Bei erfolgreicher Anfechtung eines Kaufes durch eine Käuferin, zu deren Gunsten vorher ein anfechtungsfestes Belastungs- und Veräußerungsverbot bestand, lebt dieses wieder auf.
Mehr Info