Mag. Laura Schobesberger, Rechtsanwältin und Partnerin
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, Sponsion 2014.
Gerichtspraktikum am BG Linz, BG Traun und LG Linz 2014-2015.
Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei von 2015 bis 2019.
Rechtsanwaltsprüfung 2018 mit sehr gutem Erfolg abgelegt.
Rechtsanwältin seit August 2019.
Partnerin der Huber und Partner Rechtsanwälte GmbH.

Sticht das Namensrecht auch bei GmbHs das Markenrecht?
Offen bleibt, ob sich auch juristische Personen auf die Ausnahme vom Markenschutz gemäß § 10 Abs. (3) Markenschutzgesetz berufen können.
Mehr InfoAnrechnung von Schenkungen hat keine Auswirkungen auf Erbquoten
Über die Berechtigung der von einem Kind nach § 753 ABGB verlangten Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen Erbteil ist nicht im Verlassenschaftsverfahren abzusprechen. Differenzen zwischen den eigenberechtigten Erbprätendenten über die Frage der Anrechnung auf den Erbteil stehen einer Einantwortung des Nachlasses an sich nicht entgegen. Über die aus diesen Differenzen resultierende Uneinigkeit über die Erbteilung ist vielmehr im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
Mehr InfoVerweis auf Stiftungszusatzurkunde zur Ausübung von Stifterrechten unwirksam
Regelungen über das Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei den Stiftern zustehenden Rechten müssen bei sonstiger Unwirksamkeit in deutlicher, zu keinem Zweifel Anlass gebender Weise in die Stiftungsurkunde aufgenommen werden. Besteht erst nach Einsicht in die Stiftungszusatzurkunde Klarheit, ist die Klausel unzulässig und unwirksam.
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