Bauprodukterecht
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit CE-Kennzeichnung für Bauprodukte
Ist Art 38 der Bauprodukteverordnung ein Schutzgesetz?
Zur schadenersatzrechtlichen Haftung bei Anwendung von vereinfachten Verfahren als objektbezogene Einzelbeurteilungen nach der BPV
Mehr InfoVorschlag für eine neue Bauprodukteverordnung veröffentlicht
Ende März 2022 wurde von der Europäischen Kommission der Vorschlag für eine neue Bauprodukteverordnung vorgestellt. Es handelt sich um den ersten Entwurf der Gruppe „technische Harmonisierung“ im Europäischen Rat. Damit soll die bestehende Regelung umfangreich geändert werden.
Mehr InfoObjektbezogene Beurteilungen von Bauprodukten am Beispiel von Feuerschutzabschlüssen
Objektbezogene Beurteilungen von einzelnen Bauprodukten bieten derzeit im österreichischen Zulassungsverfahren eine Möglichkeit für Hersteller, auf konkrete Bauvorhaben bezogene ungeprüfte Varianten ihrer Bauprodukte äquivalent einer europäischen Klassifi zierung auf Basis von Prüfergebnissen beurteilen zu lassen und in weiterer Folge in Verkehr zu bringen. Aufgrund der fortschreitenden Harmonisierung der technischen Normen in der EU ist zu prüfen, ob dies im Rahmen der Bauprodukteverordnung weiterhin zulässig ist. Dies soll nachfolgend am Beispiel der Produktsparte Feuerschutzabschlüsse, für die nunmehr harmonisierte Norm EN 16034*, erörtert werden.
Mehr InfoObjektbezogene Beurteilungen von Feuerschutzabschlüssen unter der CE-Kennzeichnung
In der Praxis herrscht punkto objektbezogenen Beurteilungen von Feuerschutzabschlüssen unter der CE-Kennzeichnung aktuell oft ein Mangel an Information: wann es Ausnahmen von der Bauproduktenverordnung (BPV) gibt und welche vereinfachten Verfahren möglich sind. Dazu kommt, dass derzeit einerseits noch nicht alle Bauprodukte vollständig von harmonisierten Europäischen Normen abgedeckt sind, andererseits aber beispielsweise für die Produktnorm EN 16034 für Türen und Tore mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften nur eine verschränkte Anwendung möglich ist in Verbindung entweder mit EN 13241-1:2003+A2:2016 oder mit EN 14351-1:2006+A2:2016. Das bedeutet, dass zunächst nur eine Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutztüren und –fenstern im Außenbereich möglich ist. Was aber ist mit Türen, die sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zum Einsatz kommen? Mag. Ing. Robert Brenner, Leiter der Inspektionsund Zertifizierungsstelle Bauprodukte des IBS - Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH, und Frau Dr. Elisabeth Achatz-Kandut, Rechtsanwältin in Linz, geben einen Überblick über den aktuellen Status Quo.
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