Gesellschaftsrecht
- Gründung von Gesellschaften jeder Rechtsform
- Umgründung von Gesellschaften (Verschmelzungen, Einbringungen, Spaltungen etc)
- Verfassung sämtlicher Verträge und Dokumentationen (Gesellschaftsverträge, Protokolle, Geschäftsordnungen, GF-Verträge etc)
- Begleitung und Vertretung in Gesellschafterversammlungen
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Gerichtliche Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
- Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Sticht das Namensrecht auch bei GmbHs das Markenrecht?
Offen bleibt, ob sich auch juristische Personen auf die Ausnahme vom Markenschutz gemäß § 10 Abs. (3) Markenschutzgesetz berufen können.
Mehr InfoDie Einbringung eines Teilbetriebs in eine GmbH ohne Gewährung neuer Anteile ist nicht als Schenkung anfechtbar
Der Oberste Gerichtshof hat in der aktuellen Entscheidung ausgesprochen, dass die gegenständliche Einbringung eines Teilbetriebes keine unentgeltliche Verfügung ist. Nur auf den ersten Blick gibt es keine Gegenleistung. Die Gegenleistung besteht in einer Erhöhung des Wertes der Beteiligung der einbringenden Gesellschaft. Mit der Einbringung in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft erbringt die einbringende Gesellschaft also nicht das für eine Schenkung erforderliche Vermögensopfer.
Mehr InfoGibt es nach dem Brexit noch Limited Companies (Ltd.) in Österreich?
In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, wie nunmehr (nach dem Brexit) in Zivilverfahren mit Ltd. umzugehen ist.
Mehr InfoZur Haftung bei up-stream Einbringung bei GmbH & Co KG
Der OGH bestätigt seine strenge Sicht zum Verbot der Rückgewähr von Einlagen auch bei der GmbH & Co KG als verdeckter Kapitalgesellschaft und bejaht die Haftung der Abschlussprüfer, wenn sie den Vorgang nicht als nichtig aufdecken
Mehr InfoDas Ende der Gesellschafterverrechnungskonten?
Das in der Praxis weit verbreitete und beliebte Gesellschafterverrechnungskonto ist aufgrund der sehr strengen OGH-Judikatur kaum mehr zulässig.
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