Gesellschafts­recht

  • Gründung von Gesellschaften jeder Rechtsform
  • Umgründung von Gesellschaften (Verschmelzungen, Einbringungen, Spaltungen etc)
  • Verfassung sämtlicher Verträge und Dokumentationen (Gesellschaftsverträge, Protokolle, Geschäftsordnungen, GF-Verträge etc)
  • Begleitung und Vertretung in Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Gerichtliche Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern
 

Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine GmbH ohne Gewährung neuer Anteile ist nicht als Schenkung anfechtbar

Der Oberste Gerichtshof hat in der aktuellen Entscheidung ausgesprochen, dass die gegenständliche Einbringung eines Teilbetriebes keine unentgeltliche Verfügung ist. Nur auf den ersten Blick gibt es keine Gegenleistung. Die Gegenleistung besteht in einer Erhöhung des Wertes der Beteiligung der einbringenden Gesellschaft. Mit der Einbringung in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft erbringt die einbringende Gesellschaft also nicht das für eine Schenkung erforderliche Vermögensopfer.

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