Vergaberecht (auf Bieterseite)
- Beratung in Vergabeverfahren (Organisation, Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der nötigen Unterlagen)
- organisatorische und rechtliche Begleitung in Vergabeverfahren (Beratung und Unterstützung bei sämtlichen Verfahrensschritten)
- Vertretung in Nachprüfungs-, Feststellungs- und Zivilverfahren (Anfechtung von unzulässigen Direktvergaben, Anfechtung von Entscheidungen des Auftraggebers, Durchsetzung zivilrechtlicher Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche)
- Begleitung bei der Vertragsabwicklung nach Zuschlagserteilung
Änderung von Ausschreibungsunterlagen durch Bieter unzulässig
Es steht nicht im Ermessen eines Bieters, Festlegungen eines Auftraggebers einseitig zu verändern. Eine Abänderung ist als Ausscheidungsgrund anzusehen, da es zu einer unlauteren Beeinflussung des Bieterwettbewerbs führen kann.
Mehr InfoAngebotsänderung im offenen Verfahren nach Angebotsfrist – unzulässig
In einem offenen Verfahren können Fehler in einem Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr korrigiert werden, wenn die Korrektur auf ein „neues Angebot“ hinauslaufen würde.
Mehr InfoBesondere Vorsicht bei Bieterlücken
In öffentlichen Ausschreibungen wird viel mit Bieterlücken gearbeitet. Setzt der Bieter kein spezifisches Produkt, sondern einen Firmen- oder Herstellernamen in die Bieterlücke ein, reicht das für ein ausschreibungskonformes Angebot nicht aus.
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