Wettbewerbs-, Marken- und Vertriebsrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Unlauterem Wettbewerb
- Nationale und internationale Marken- und Musteranmeldungen (Patentamt, EUMPI, WIPO)
- Verwaltung und Servicierung des Markenbestandes (Erneuerungen, Verlängerungen, Abwehr jüngerer ähnlicher Marken)
- Durchführung von Markenrecherchen
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Marken-, Muster- oder Urheberrechtsverletzungen
- Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen und Handelsvertreterverträgen, einschließlich Prüfung auf kartellrechtliche Zulässigkeit (EU-Gruppenfreistellungsverordnungen etc)
- Erstellung von Franchisekonzepten und allen damit zusammenhängenden Verträgen
- Berechnung, Durchsetzung bzw. Abwehr der Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern und Vertriebshändlern
Sticht das Namensrecht auch bei GmbHs das Markenrecht?
Offen bleibt, ob sich auch juristische Personen auf die Ausnahme vom Markenschutz gemäß § 10 Abs. (3) Markenschutzgesetz berufen können.
Mehr InfoSchadenersatz von Verbrauchern wegen unlauterem Wettbewerb
In einer aktuellen Entscheidung sprach der OGH aus, dass bei unlauterem Wettbewerb auch Verbraucher legitimiert sind, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Mehr InfoFolgenloser Verstoß gegen COVID-19-Verordnung, wenn Rechtsgrundlage zwischenzeitig abgelaufen ist
In einer aktuellen Entscheidung wurde eine einstweilige Verfügung versagt, weil die Rechtsgrundlage des Verbotes, eine COVID-Verordnung, zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bereits nicht mehr in Kraft war.
Mehr Info„Unberechtigte Mitnahme“ von Konstruktionszeichnungen durch ehemalige Mitarbeiter – die Tücken des Geschäftsgeheimnisses
In einer aktuellen Entscheidung behandelte der Oberste Gerichtshof die Frage, ob Konstruktionszeichnungen rechtlich als Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind, wenn der Vorteil der Geheimhaltung der Zeichnungen „nur“ in einer Zeit- und Arbeitsersparnis von 25 Stunden besteht.
Mehr InfoGefahr des Verlustes des Markenschutzes bei Lizenzierung der Marke
Die Lizenzierung einer Marke an verschiedene Lizenznehmer kann die große Gefahr bergen, den Markenschutz zu verlieren.
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