OGH-Entscheidung zu All-In-Gehalt während Elternteilzeit – Kein Mehr- und Überstundenanteil während Elternteilzeit
Nehmen Arbeitnehmer bei All-In-Verträgen Elternteilzeit in Anspruch, ist das Gehalt nur auf Basis des Grundlohnes zu berechnen, ohne die "Überstundenpauschale".
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