When is the entry of a disclaimer concerning a company purchase timely?

Wann ist die Firmenbucheintragung eines Haftungsausschlusses beim Unternehmenskauf rechtzeitig?

Ein Haftungsausschluss beim Unternehmenskauf ist nur dann rechtzeitig, wenn dieser binnen einem Monat ab dem Stichtag, an dem das Unternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht auf den Käufer übergeht, dieser also über das Unternehmen verfügen kann und es im eigenen Namen betreibt, im Firmenbuch eingetragen wird.

6 Ob 80/18 k

An exclusion of liability relating to the purchase of a company is only timely if it is entered in the company register within one month from the date on which the company transfers to the buyer from an economic point of view, i.e. if the buyer can dispose of the company and operates it in its own name.

Wer ein Unternehmen erwirbt und fortführt, haftet für die Schulden dieses Unternehmens. Gemäß § 38 Abs. (4) UGB kann diese Haftung durch Vereinbarung ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung ist dann zwischen den Parteien (also dem alten und neuen Unternehmensinhaber) wirksam, gegenüber dem Gläubiger aber nur dann, wenn beim Unternehmensübergang bzw. in engem zeitlichem Zusammenhang ein Publizitätsakt stattfindet, in der Regel die Eintragung im Firmenbuch.

Gemäß ständiger Rechtsprechung ist der zeitliche Zusammenhang erfüllt, wenn die Eintragung im Firmenbuch innerhalb von einem Monat stattfindet. In einer aktuellen Entscheidung vom 24.05.2018 hat sich der Oberste Gerichtshof nunmehr damit auseinandergesetzt, mit welcher Handlung die Firmenbucheintragung in diesem engen zeitlichen Zusammenhang stehen muss. Häufig wird nämlich ein Unternehmenskaufvertrag unterfertigt, das Unternehmen soll aber erst zu einem späteren Stichtag auf den Käufer übergehen.

Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr klargestellt, dass nicht die Unterfertigung des Vertrages relevant für den Beginn der Monatsfrist ist, sondern der vereinbarte Erfüllungszeitpunkt, also jener Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht auf den Käufer übergeht, dieser über das Unternehmen verfügen und es in seinem Namen betreiben kann.