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FAQ - häufige Fragen
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Der Honoraransatz wird zwischen uns und unserem Mandanten im Einzelnen vereinbart. Die Abrechnung erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK), nach dem Notariatstarifgesetz, oder einer individuellen Honorarvereinbarung wie Stundensatz oder Pauschalhonorar. Näheres dazu können Sie der Broschüre der Rechtsanwaltskammer entnehmen: Broschüre Rechtsanwaltshonorar
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Versicherungsvertrag und vom konkreten Fall ab. Sie können das gerne vorab klären. Im Anlassfall machen wir eine Deckungsanfrage bei der Versicherung.
Diese Frage wird vor allem von internationalen Mandanten häufig gestellt. In anderen Ländern kann eine derartige Vereinbarung nämlich zulässig sein. In Österreich gibt es dafür enge gesetzliche Grenzen:
§ 879 ABGB regelt, dass ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, nichtig ist. Das wäre insbesondere der Fall, wenn "ein Rechtsfreund eine ihm anvertraute Streitsache ganz oder teilweise an sich löst oder sich einen bestimmten Teil des Betrages versprechen lässt, der der Partei zuerkannt wird." (quota litis)
Ein Honorar, das nur auf den Erfolg abstellt, kann in Österreich also nicht wirksam vereinbart werden. Sehr wohl zulässig sind aber etwa die Vereinbarung von Pauschalen oder von erfolgsorientierten Honorarvereinbarungen. Für diese ist ausschlaggebend, dass das Honorar im Verhältnis zum voraussichtlichen Arbeitsumfang und Interesse der Partei nicht unangemessen ist und überdies nicht vom Ausmaß des erstrittenen Betrages abhängt. Vereinbarungen, bei denen für den Fall des Misserfolges gar kein Entgelt bezahlt wird, sind unzulässig.
Im zulässigen Rahmen können natürlich Honorarvereinbarungen mit uns getroffen werden. Näheres dazu können Sie der Broschüre der Rechtsanwaltskammer entnehmen: Broschüre Rechtsanwaltshonorar
Zu Beginn einer Causa über das Honorar zu sprechen gehört für uns ohnehin dazu.
Wir haben bereits gut und gerne mit Prozessfinanzierern zusammengearbeitet und sind gerne bereit, Sie bei der Suche nach einer Prozessfinanzierung und den Verhandlungen zu unterstützen.
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