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FAQ - häufige Fragen
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Hierfür gibt es vereinfacht beantwortet zwei Möglichkeiten:
Sie können Ihre Geschäftsanteile verkaufen. Dann ändert sich der Betreiber des Unternehmens, die GmbH, nicht, nur deren Eigentümer (share deal)
Oder Sie verkaufen die einzelnen Rechtsgüter - die Liegenschaft, die Maschinen, oä (asset deal)
Dazu, welche dieser Varianten besser zu Ihren Vorstellungen passt, beraten wir Sie gerne und begleiten Sie auch bei der Umsetzung.
Kurz gesagt: Ja, eine Privatstiftung hat auch 2026 noch bedeutende Vorteile. Wir gründen daher nach wie vor Privatstiftungen. Darüber, ob sie auch in Ihrem Fall sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne.
Ja, wir betreuen Ihre Privatstiftung nicht nur als Rechtsanwälte, sondern übernehmen, wenn das von Ihnen gewünscht ist, auch die Funktion als Stiftungsvorstände.
Wie Juristen gerne sagen: Es kommt drauf an.
Konkret kommt es darauf an, wieviele Sonderthemen zu besprechen und umzusetzen sind. Zeitaufwändig kann dabei vor allem die Abstimmung zwischen Gesellschaftern sein, in welchen Szenarien welche Vorgehensweise gewünscht ist. ZB: Soll es ein Aufgriffsrecht geben? In welchen Fällen? Zu welchen Konditionen? Welche Geschäfte darf der Geschäftsführer eigenständig abschließen und welche bedürfen der vorherigen Genehmigung der Generalversammlung?
Wenn sich die Gesellschafter einig sind, können wir die erforderlichen Dokumente in wenigen Tagen aufsetzen. Dann ist nur die notarielle Unterfertigung erforderlich. Je früher Sie einen gemeinsamen Termin finden, desto schneller ist Ihre GmbH gegründet.
Und wenn uns dann alle Unterlagen vorliegen, können wir diese beim Firmenbuch einreichen. Gemäß § 20a GmbHG ist über Anmeldungen betreffend die erstmalige Eintragung eines Rechtsträgers ehestmöglich zu entscheiden. Kann die Entscheidung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Einlangen getroffen werden, ist dies dem Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Erfahrungsgemäß erfolgen aber auch diese "verzögerten" Eintragungen innerhalb von zwei Wochen.
Sie sehen also - die Dauer der Gründung hängt auch wesentlich von Ihnen ab. An uns wird eine rasche Gründung jedenfalls nicht scheitern.
Der größte Vorteil einer GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen liegt in der Haftungsbeschränkung.
Während beim Einzelunternehmen der Unternehmer unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, ist die Haftung bei der GmbH grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet: Private Vermögenswerte sind im Regelfall geschützt (außer es wurde beispielsweise eine persönliche Haftung eines Gesellschafters übernommen).
Ob auch ein steuerrechtlicher Vorteil mit einer GmbH verbunden ist, kommt auf die Höhe des Gewinnes an. Einkünfte als Einzelunternehmer unterliegen der Einkommenssteuer, und damit der Progression. Eine GmbH hingegen zahlt einen fixen Prozentsatz ihres Gewinnes an Körperschaftssteuer (derzeit 23%); wenn dann der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, kommt nochmals Kapitalertragssteuer von 27,5 % vom ausgeschütteten Betrag hinzu (wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind).
Wenn man also nichts in die Privatsphäre ausschüttet, spart man sich fürs Erste zumindest einen Teil der Steuern. Daher sind auch Holding-Konstruktionen ziemlich beliebt; dadurch kann man den Gewinn aus dem Vermögen der operativen GmbH steuerfrei entnehmen und in die Holding-Gesellschaft ausschütten, sodass der ausgeschüttete Betrag nicht mehr dem betrieblichen Risiko der operativen Gesellschaft ausgesetzt ist.
Diese Frage kann man leider nicht mit einem Satz beantworten. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise von Haftungsrisiken, steuerlichen Aspekten, Kapitalerfordernissen, Anzahl der Gesellschafter, etc. Aber auch Themen wie Investorenaufnahme, Nachfolgeplanung, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle oder geplante internationale Tätigkeit spielen eine wichtige Rolle.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Ausgangssituation, Ihre Pläne und entwickeln eine rechtlich und wirtschaftlich passende Struktur für Ihr Vorhaben.
Eine Änderung der Rechtsform ist grundsätzlich in jede Richtung möglich und erfolgt beispielsweise durch Umwandlung, Verschmelzung, Einbringung, Spaltung, etc.. Steuerrechtlich spricht man von einer „Umgründung“, die grundsätzlich steuerneutral erfolgt.
Es gibt sehr viele Gründe für eine derartige Umgründung. In jedem Fall aber muss eine Änderung der Rechtsform gut überlegt werden (sowohl gesellschaftsrechtlich als auch steuerrechtlich).
Eine professionelle Planung und Umsetzung ist entscheidend, um steuerliche Nachteile, Haftungsrisiken oder formale Fehler im Firmenbuchverfahren zu vermeiden. Wir begleiten Sie bei der strategischen Strukturierung, erstellen die erforderlichen Verträge und übernehmen die Abwicklung vor dem Firmenbuchgericht.
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