Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer Sie in welchen Bereichen vertreten soll, wenn sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind, sollten Sie über die Errichtung einer Vorsorgevollmacht nachdenken.
Wenn Sie Unternehmer sind, ist so für den Ernstfall vorgesorgt.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, wird vom zuständigen Gericht ein Erwachsenenvertreter bestellt.
Der Unterschied zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und Erwachsenenvertreter ist, dass der Erwachsenenvertreter dem Gericht Rechnung legen muss und auch jemand sein kann, den Sie selbst nie beauftragen und auswählen würden.