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FAQ - häufige Fragen
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Ja – wenn sie richtig durchgeführt werden, sind Due-Diligence-Prüfungen absolut notwendig. Und zwar nicht nur bei Unternehmenskäufen, sondern auch bei Anlageobjekten.
Wir haben bereits zahlreiche rechtliche Due-Diligence-Prüfungen erfolgreich durchgeführt. Der entscheidende Unterschied: Unsere Prüfungen führen unsere RechtsanwältInnen selbst durch – nicht Mitarbeiter ohne tiefgehende Praxiserfahrung. Dadurch liefern wir relevante Ergebnisse für unsere Kunden im Verkaufsprozess und eine tragfähige Grundlage für die strategische und operative Arbeit nach dem Kaufabschluss.
Richtig umgesetzt ist eine Due Diligence kein formaler Pflichtschritt, sondern ein entscheidender Hebel für einen erfolgreichen Unternehmenskauf.
Bei manchen Geschäften braucht man zur Erfüllung der gesetzlichen Formpflicht einen Notar. Auch in diesen Fällen erstellen wir alle Verträge und Urkunden. Sollte für die Unterfertigung die Beiziehung eines Notars erforderlich sein, organisieren wir das gerne für Sie. Sie müssten dann also nur "ganz normal" zur Unterfertigung erscheinen, um den Rest kümmern uns wir.
Die Meinung, dass man für ein Testament einen Notar braucht, ist noch immer weit verbreitet, aber unrichtig. Wir beraten umfassend im Erbrecht und erstellen gerne ein Testament für Sie. Die Unterfertigung kann ebenfalls in unserer Kanzlei ohne Beiziehung eines Notars erfolgen. Die Testamentszeugen stellen wir.
Aus dem Wirtschaftsleben sind Videoverhandlungen nicht mehr wegzudenken. Und sie haben natürlich auch ihre Berechtigung; vor allem im internationalen Geschäftsverkehr sind sie effizient und sinnvoll. Videoverhandlungen gehen einher mit Kosten- und Zeitersparnis, Teilnahme ohne Reiseaufwand, rascheren Terminfindungen. Wir verwenden daher seit mehr als 10 Jahren geeignete Videokonferenzsysteme.
Dennoch sehen wir aus unserer Erfahrung die Entwicklung nicht nur positiv. Gerade bei längeren, schwierigen Vertragsverhandlungen mit komplexeren Sachverhalten kommen Videoverhandlungen an ihre Grenzen. Längere Besprechungen oder Vertragsverhandlungen über Video sind einfach wesentlich anstrengender und viel weniger produktiv. Vor allem aber ist die für Vertragsverhandlungen so wichtige emotionale Verbindung der Gesprächspartner wesentlich weniger gegeben, und auch der informelle Austausch während der Kaffeepause kann fehlen. Von der gemeinsamen Sichtung umfangreicherer Unterlagen ganz zu schweigen.
Also: Ja, Videoverhandlungen sind grundsätzlich sinnvoll, manchmal ist aber ein persönliches Gespräch zielführender.
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