Wenn vor ausländischen Gerichten Anwaltspflicht besteht, muss in der Regel ein im jeweiligen Land zugelassener Rechtsanwalt einschreiten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, einen für Sie passenden Anwalt zu finden und bereiten den Prozess dann auch taktisch und inhaltlich gemeinsam mit Ihnen und dem jeweiligen Anwalt vor. Vor Schiedsgerichten im Ausland können wir Sie in der Regel direkt vertreten und haben darin auch Erfahrung. In jedem Fall lassen wir sie mit einer Streitigkeit im Ausland nicht im Stich.