Is the copy of a testament with handwritten additions a valid will?

Ist die handschriftlich ergänzte Kopie eines Testamtes ein gültiges Testament?

Es heißt aufpassen bei der Testamentserstellung. Die Kopie eines eigenhändig geschriebenen Testaments ist keine formgültige letztwillige Verfügung. Auch dann nicht, wenn sie handschriftliche Ergänzungen aufweist.

2 Ob 19/19m

Nach dem Tod einer Dame lag nur die Kopie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments aus dem Jahr 1994 vor. Auf dieser Kopie befanden sich handschriftliche Streichungen und Änderungen im Original und auch eine originale Unterschrift der verstorbenen Dame. Diese original handschriftlichen Teile der Urkunde ergaben für sich alleine jedoch keinen Sinn.

Dazu hielt der OGH fest, dass der lediglich in Kopie vorliegende Textteil der Urkunde nicht eigenhändig sei und daher kein formgültiges Testament darstelle. Die originalen handschriftlichen Textteile wiederum wären nur dann als formgültige letztwillige Verfügung zu beurteilen, wenn sie für sich genommen einen Sinn ergeben würden, was aber nicht der Fall war. In Summe lag daher nach den Ausführungen des OGH kein formgültiges eigenhändiges Testament vor.

Damit ist dieser Rechtsfall aber noch nicht erledigt. Der OGH führte dazu nämlich weiter aus, dass gemäß § 722 ABGB der letzte Wille dann wirksam bleibe, wenn die Urkunde nur zufällig zerstört wurde oder verloren ging – wenn also der Verlust oder die Vernichtung des Testaments auf einem Zufall beruhe und nicht auf den Willen des Erblassers zurückzuführen sei. Ob dies der Fall war, muss im weiteren Verfahren noch geklärt werden.