Flat fees – Making business simple or risky?

Der Pauschalpreis – Vereinfachung oder undurchsichtige Gefahrenquelle?

Bei Werkverträgen sind Pauschalpreise oft sehr beliebt, spart sich der Unternehmer doch die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen. Für Auftraggeber sind diese „all- in-Rechnungen“ aber meist nicht zur Gänze nachvollziehbar. Gerade die Bauwirtschaft tarnt Pauschalrechnungen gerne mit Kostenvoranschlägen – das kann für beide Seiten Vorteile, aber auch Risiken beinhalten. Ist ein Blick hinter die Kulissen eines Pauschalpreises überhaupt möglich?

Building contractors prefer them, customers do not always comprehend. Flat fees can come in handy to simplify contracts for work, but can imply greater risk. What is it all about with flat fees? Do contractors have to breakdown the bill’s every aspect? Behind curtains of an everyday life‘s source of danger.

Kein Projekt ist wie jedes andere, deswegen ist es manchmal gerade bei Handwerks- und Bauarbeiten besonders wichtig einen verlässlichen Partner zu haben.
Am Beginn des Bauvorhabens steht der Kostenvoranschlag. Das ist eine Aufstellung der Kosten aller Leistungen, welche für die Fertigstellung des Werkes als notwendig angenommen werden. Gegenüber Verbrauchern sind diese Kostenvoranschläge verbindlich und unentgeltlich, sofern mit dem Unternehmer nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Einigen sich beide Parteien über die zu erbringenden Leistungen, gilt es noch zu klären wie der Preis festgesetzt und dargestellt werden soll. In der modernen Geschäftspraxis setzt sich immer öfter der Pauschalpreis durch. Also ein Preis, der ohne Rücksichtnahme auf Einzelleistungen durch Schätzungen im Vorhinein ermittelt und festgelegt wird. Die Praxis kennt ebenso Regie- und Einheitspreise. Beim Einheitspreis wird lediglich der Preis einer Einheit, etwa einer Arbeitsstunde oder eines Kubikmeters Beton, vorab festgelegt. Im Regiepreis finden sich alle tatsächlich erbrachten Leistungen im Nachhinein genau aufgelistet wieder, er stellt das Gegenteil des Pauschalpreises dar.

 Der große Vorteil eines Pauschalpreisvertrages ist die immense Verringerung des Aufwandes in der Abrechnung der Leistungen. Des Weiteren teilt sich das Mengenrisiko, also eine Schwankung im Leistungsaufwand, zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen auf. Zum Nachteil des Auftraggebers besteht im Nachhinein keine Pflicht zu einem Anführen aller tatsächlich ausgeführten Leistungen. Der OGH entschied in 2 Ob 54/99a, dass lediglich dann eine gesonderte Rechnungslegung notwendig wird, wenn es nachträglich zur Änderung des Leistungsinhaltes kommt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Umstände der Leistungserbringung richtig und vollständig anzugeben (ÖNORM B 2110). Kommt es aber nachträglich oder während der Bauausführung zu einer Veränderung des vereinbarten Leistungsinhaltes, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die unvorhersehbaren Mehrleistungen. Bei Verringerung ist weniger zu bezahlen.

 Es gilt festzuhalten, dass Pauschalpreise Werkverträge merklich vereinfachen können und für beide Seiten erhebliche Vorteile bieten. Bei Änderungswünschen während der Bauführung kann es aber dennoch zu groben Ungereimtheiten kommen. Der Pauschalpreisvertrag ist in dieser Hinsicht unflexibel.

Da es keine Pflicht zu einer abschließenden gesonderten Rechnungslegung gibt, kann mitunter eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Aufwendungen nicht garantiert werden.