Bei grenzüberschreitenden Fällen stellen sich gleich zu Beginn wichtige Fragen, wie beispielsweise:
· Welches Gericht ist zuständig?
· Welches Recht ist anwendbar (Rom I-VO, Rom II-VO)?
· Wie können Ansprüche im Ausland durchgesetzt werden?
Gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist eine fundierte Unterstützung von Beginn an entscheidend. Wir beraten Unternehmen bei internationalen Vertragsgestaltungen, grenzüberschreitenden Gesellschaftsstrukturen und internationalen Streitigkeiten und arbeiten bei Bedarf mit erfahrenen Partnerkanzleien im Ausland zusammen.