Rasche überschlagsmäßige Berechnung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs

Von unseren Rechtsanwälten entwickelt, von der Wirtschaftskammer empfohlen

Was ist der Ausgleichsanspruchsrechner?
Dem Handelsvertreter steht bei Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses oftmals ein Ausgleichsanspruch zu.
Viele Geschichten werden rund um den Ausgleichsanspruch erzählt, etwa dass jeder Handelsvertreter bei Beendigung des Handelsvertretervertrages automatisch einen Jahresumsatz erhalten muss.
Tatsächlich ist die Berechnung des Ausgleichsanspruchs aber sehr viel komplexer und stets am konkreten Einzelfall orientiert.
Mit unserem „Ausgleichsanspruchsrechner“ möchten wir Ihnen helfen und Ihnen eine Orientierungshilfe bieten, um sich einen ersten Überblick über einen möglichen Anspruch zu verschaffen.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung pauschal und vereinfacht ist und manche Sachverhalte auch nicht abgebildet werden konnten. Die Berechnung ersetzt daher keinesfalls die konkrete Berechnung des Ausgleichsanspruchs.
Bei Fragen steht Ihnen gerne unsere Mag. Elisabeth Nagel zur Verfügung, die auch Vertrauensanwältin der Wirtschaftskammer für Handelsagenten ist:

