Limitation may be illegal due to violation of good faith

Verjährungseinrede kann gegen Treu und Glauben verstoßen

Wer durch sein eigenes Handeln eine Anspruchsverjährung beim Gegner herbeiführt um sich im Verfahren der Verjährungseinrede zu bedienen, verstößt gegen Treu und Glauben. HEP Rechtsanwälte setzten sich diesbezüglich vor dem OGH (6 Ob 120/17s) durch.

6 Ob 120/17s

Causing limitation of opposition‘s claims by own action and missleading false allegations makes the objection of limitation illegal. HEP Rechtsanwälte enforced its client’s asserted claims in OGH case (6 Ob 120/17s).

Eine fehlerhafte Angabe eines Steuerberaters war ursächlich für die Ausstellung eines nachteiligen Abgabenbescheides wodurch erheblicher Schaden für ein Unternehmen verursacht wurde. Dem Unternehmen versicherte der Steuerberater, dass eine Bekämpfung des Bescheides erfolgreich sein würde und veranlasste die entsprechenden Rechtsmittel. Er versprach sogar, er würde für einen allfälligen Schaden „geradestehen“. Dies führte zu langen, kostenintensiven Verwaltungsverfahren, die schlussendlich zum Nachteil für das Unternehmen endeten.

Gegenüber dem Steuerberater wurde anschließend der entstandene Schaden geltend gemacht, wogegen dieser die Verjährungseinrede erhob.

Grundsätzlich gilt, dass die Verjährungseinrede gegen Treu und Glauben verstößt, wenn eine Fristversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist. Dies muss jedoch stets im Einzelfall beurteilt werden.

Im gegenständlichen Fall teilte der Oberste Gerichtshof die Rechtsansicht der HEP Rechtsanwälte, dass nicht davon ausgegangen werden konnte, dass sich der Steuerberater in einem für das Unternehmen nachteiligen Verfahrensausgang auf Verjährung berufen würde, da er behauptete einen positiven Verfahrensausgang zu Gunsten des Unternehmers herbeizuführen, die Bekämpfung des Bescheides empfahl und veranlasste und sogar erklärte, für daraus entstehende Nachteile einzustehen.