Why the dedication of residential property is important:

Warum die Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes wichtig ist:

Üblicherweise beschäftigt man sich mit der Frage, welche Widmung das zu kaufende Wohnungseigentumsobjekt hat, genau einmal, nämlich beim Unterschreiben des Kauf- zw. Wohnungseigentumsvertrages. Häufig fehlt es am Bewusstsein dafür, dass die Nutzung eines Wohnungseigentumsobjektes durch seine gültige Widmung und durch die damit einhergehenden typischen Auswirkungen begrenzt ist.

5 Ob 43/19p

Oft fehlt es am Bewusstsein dafür, dass die Nutzung eines Wohnungseigentumsobjektes durch seine gültige Widmung und durch die damit einhergehenden typischen Auswirkungen begrenzt ist.

Soll beispielsweise ein als Wohnung gewidmetes Wohnungseigentumsobjekt tatsächlich als Ordination genutzt werden, bedarf es dazu einer Widmungsänderung. Ebenso, wenn als Wohnung gewidmete Räumlichkeiten zu Fremdenverkehrszwecken vermietet werden sollen. Führt man sich beispielsweise die typischen Auswirkungen der unterschiedlichen Nutzungen der Räumlichkeiten als Wohnung und zu Fremdenverkehrszwecken vor Augen, wird ganz klar, dass diese Nutzung nicht mehr von der Widmung als Wohnung umfasst sein kann. Im Vergleich kann es beispielsweise bei einer touristischen Vermietung vermehrt zu nächtlicher Lärmbelästigung, Müllablagerungen, Beschädigungen, Erhöhung der im Haus aufhältigen Personen, vorschriftswidrigem Parken von Fahrzeugen, etc. kommen. Eine solche Nutzung entspricht daher nicht mehr der Widmung „Wohnung“, samt den damit einhergehenden typischen Auswirkungen.

Eine der Widmung entsprechende Nutzung ist deshalb wichtig, weil die anderen Wohnungseigentümer einen Unterlassungsanspruch gegen die widmungswidrige Nutzung geltend machen können. Dieses Thema hat sich in letzter Zeit vor allem an der Frage der Airbnb-Vermietungen entzündet (vgl. 5 Ob 43/19p). In diesem Zusammenhang ist auch auf die allfällige Möglichkeit der Aufkündigung eines Mietvertrages zu verweisen, wie Sie hier nachlesen können.

Aber auch im Geschäftsleben darf die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes beispielsweise bei der Anmietung oder dem Erwerb von Büroräumlichkeiten nicht vernachlässigt werden, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Einer Widmungsänderung müssen die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen.