Bereits in seinem Grundsatzurteil vom 29.5.2008 zu 2 Ob 225/07p hat der OGH erstmals klar ausgesprochen, dass die Kapitalerhaltungsgrundsätze des GmbH-Rechts, wonach Zahlungen oder Leistungen an Gesellschafter nur bei entsprechenden Gewinnen bzw. Gewinnverwendungsbeschlüssen erfolgen dürfen, auch bei der GmbH & Co KG ohne unbeschränkt haftende natürliche Person analog zu gelten haben. Diese strenge Sicht wurde in der Literatur zwar mehrheitlich abgelehnt, der OGH hält daran j
In der aktuellen Entscheidung behandelte der Oberste Gerichtshof erstmalig die Frage, ob eine Kapitalerhöhung bei aufrechten gründungsprivilegierten Gesellschaften möglich ist und welche Voraussetzungen für eine solche vorliegen müssen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Gründungsprivilegierung gemäß § 10b GmbHG eine spezielle Gründungsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und der Reduzierung des Risikokapitals dient. Wenn man diese Privilegierung in Ansp