8 ObA 9/23s Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung (OGH 8 ObA 9/23s) beantwortet: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen kann auch vergangene Perioden umfassen, soweit der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Verlangens noch ein rechtliches Interesse an der Nachprüfung seiner Arbeitszeit hat. Ein rechtliches Interesse besteht, soweit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht verjährt sind. Für die Frage der