Grundbuch veröffentlicht nicht mehr den vollständigen Scheidungsvergleich / Scheidungsurkunde
Wird im Rahmen einer Scheidung Liegenschaftsvermögen übertragen, ist dies auch im Grundbuch umzusetzen. In bisheriger Rechtsprechung hielt der OGH daran fest, dass die Vorlage einer „Teilausfertigung“ oder eines „Auszugs“ des Scheidungsvergleichs keine ausreichende Eintragungsgrundlage ist. Es musste sohin der gesamte Scheidungsvergleich vorgelegt werden und dieser wurde in Folge auch in die öffentliche Urkundensammlung aufgenommen. Gegen diese Vorgehensweise beschwerte sich
