OGH: Wer einen Angehörigen nicht als Erben will, muss vorsorgen
Der OGH hatte über den Erbanspruch eines Vaters zu entscheiden, der seine Unterhaltspflichten gegenüber seinem Sohn über Jahre gröblich vernachlässigt hatte und deshalb dreimal strafrechtlich verurteilt worden war. Der Sohn hatte kein Testament errichtet; der Vater wäre daher grundsätzlich gesetzlicher Erbe gewesen. Der OGH stellte klar: Die relative Erbunwürdigkeit nach § 541 Z 3 ABGB greift nur ein, wenn der Verstorbene wegen Testierunfähigkeit oder aus tatsächlichen Gründe
