Zur Haftung bei up-stream Einbringung bei GmbH & Co KG
Bereits in seinem Grundsatzurteil vom 29.5.2008 zu 2 Ob 225/07p hat der OGH erstmals klar ausgesprochen, dass die Kapitalerhaltungsgrundsätze des GmbH-Rechts, wonach Zahlungen oder Leistungen an Gesellschafter nur bei entsprechenden Gewinnen bzw. Gewinnverwendungsbeschlüssen erfolgen dürfen, auch bei der GmbH & Co KG ohne unbeschränkt haftende natürliche Person analog zu gelten haben. Diese strenge Sicht wurde in der Literatur zwar mehrheitlich abgelehnt, der OGH hält daran j
