Immobilienertragsteuer: Höhere Belastung für Altvermögen ab 2027
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde eine Änderung bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beschlossen. Diese betrifft Altgrundstücke, also Grundstücke, deren letzter entgeltlicher Erwerb vor 31. März 2002 stattgefunden hat. Bei diesen wurde als Einkommen bislang 14 % des Veräußerungseröses angenommen, was mit dem Steuersatz von 30 % zu einer effektiven Besteuerung von 4,2 % führte; im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 wurde als Einkomm
