top of page
Formwirksamkeit eines aus mehreren Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments
Die herrschende Rechtsprechung fordert für die Formgültigkeit eines aus mehreren Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments das Vorliegen einer äußeren oder inneren Urkundeneinheit. Der äußere Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die äußere Urkundeneinheit hergestellt wurde, indem die einzelnen Blätter der Urkunde so fest miteinander verbunden wurden, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann, wie zB beim Binden, Kleben oder Nähen
Tod als Vorkaufsfall?
Das Vorkaufsrecht begründet ein Recht zum bevorzugten Erwerb einer Liegenschaft für den Fall, dass der Verpflichtete die Liegenschaft verkaufen will. Nunmehr musste sich der Oberste Gerichtshof zu 5 Ob 129/23s mit einem Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft auseinandersetzen, wobei der Verpflichtete nicht verkaufen wollte, sondern verstorben war. Vereinbart worden war ein Vorkaufsrecht, "jedoch ausgedehnt auch auf alle anderen Veräußerungsarten". Der Verpflichtete starb und sei
bottom of page
