Das Vorkaufsrecht begründet ein Recht zum bevorzugten Erwerb einer Liegenschaft für den Fall, dass der Verpflichtete die Liegenschaft verkaufen will. Nunmehr musste sich der Oberste Gerichtshof zu 5 Ob 129/23s mit einem Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft auseinandersetzen, wobei der Verpflichtete nicht verkaufen wollte, sondern verstorben war. Vereinbart worden war ein Vorkaufsrecht, "jedoch ausgedehnt auch auf alle anderen Veräußerungsarten". Der Verpflichtete starb und sei