Welche Auskunftsansprüche hat eine pflichtteilsberechtigte Person gegenüber einer vom Erblasser errichteten Privatstiftung?
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung (OGH 2 Ob 115/25p) beantwortet: Die Privatstiftung ist als Geschenknehmerin (die Stiftung von Vermögen durch den Erblasser wird als Schenkung qualifiziert) verpflichtet, alle Informationen zu den Vermögenswidmungen des Erblassers offenzulegen, die zur Ermittlung des Wertes des gewidmeten Vermögens im Zeitpunkt des Vermögensopfers erforderlich sind; fällt das Vermögensopfer wegen eines Änderungsrechts oder
