Achtung: Miteigentumsabschlag im Pflichtteilsrecht
Das Erbrecht hat seine Tücken - insbesondere bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Ein verkürzter Pflichtteilsberechtigter kann grundsätzlich fordern, dass geschenkte Sachen, die sich nicht mehr im Nachlass befinden und daher zur Deckung des Pflichtteils nicht zur Verfügung stehen, dem Nachlass rechnerisch hinzuzurechnen sind, um die Höhe des Pflichtteils zu berechnen und kann bei nicht ausreichender Verlassenschaft auch die Deckung seines Anspruchs vo
