Neue EU- BauprodukteVO 2024 seit 8.1.2026 anwendbar
Die novellierte EU-Bauprodukten Verordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) ist seit 08.01.2026 praktisch anwendbar und löst die alte Fassung aus dem Jahre 2011 schrittweise ab. Für Hersteller, Handel und letztlich auch für die Bauherrn bringt die Novelle spürbare Änderungen bei Dokumentation, Nachhaltigkeit und digitaler Produktinformation. Ein zentraler Punkt ist die Zusammenführung von Leistungserklärung und Konformitätserklärung in einem einzigen Dokument, das künftig auch von
