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Immobilienertragsteuer: Höhere Belastung für Altvermögen ab 2027

30. Okt.
1 Min. Lesezeit

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde eine Änderung bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beschlossen. Diese betrifft Altgrundstücke, also Grundstücke, deren letzter entgeltlicher Erwerb vor 31. März 2002 stattgefunden hat. Bei diesen wurde als Einkommen bislang 14 % des Veräußerungseröses angenommen, was mit dem Steuersatz von 30 % zu einer effektiven Besteuerung von 4,2 % führte; im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 wurde als Einkommen 60 % des Veräußerungserlöses, sohin eine effektive Besteuerung von 18 %.


Nunmehr steigt die Steuerbelastung. Der besondere Steuersatz von 30 % bleibt zwar unverändert; die pauschal anzusetzenden Anschaffungskosten werden jedoch reduziert. Das Einkommen beträgt nun nicht mehr 14 %, sondern 20 % bzw. bei Umwidmung nicht mehr 60 %, sondern 70 %.


Die effektive Steuerbelastung steigt daher bei Altvermögen ohne relevante Umwidmung von bisher 4,2 % auf nunmehr 6 % des Verkaufserlöses. Bei Umwidmung erhöht sie sich von 18 % auf 21 %. Bei bestimmten Umwidmungen nach dem 31. Dezember 2024 kann zusätzlich ein Umwidmungszuschlag anfallen.


Anzuwenden sind die neuen Steuersätze erstmalig auf Grundstücksveräußerungen nach dem 31. Dezember 2026 (§ 124b Rz. 498 EStG).

 
 
 

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