Gefahr des Verlustes des Markenschutzes bei Lizenzierung der Marke
- 19. Mai
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Es ist nicht unüblich, dass Markenrechte lizenziert werden. Dabei wird aber oft übersehen, dass die Lizenzierung an unterschiedliche Lizenznehmer, ohne dass die Marke vom Markeninhaber selbst verwendet wird, problematisch sein kann.
<blockquote>Die Lizenzierung einer Marke an verschiedene Lizenznehmer kann die große Gefahr bergen, den Markenschutz zu verlieren.</blockquote>
Die Hauptfunktion einer Individualmarke liegt nämlich darin, die durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen ohne Verwechslungsgefahr von Waren und Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (das ist die sogenannte Herkunftsfunktion der Marke). Wenn aber Produkte nicht aus einem einzigen Unternehmen stammen, unter dessen Kontrolle sie hergestellt werden, sondern aus verschiedenen Unternehmen und lediglich die Qualität der Produkte vom Markeninhaber kontrolliert wird, liegt keine der Funktion der Marke als Herkunftsnachweis entsprechende Nutzung vor. In solchen Fällen erfüllt die Marke lediglich die Funktion eines Gütezeichens, aber nicht ihre eigentliche Funktion, auf eine bestimmte Herkunft des Produktes hinzuweisen.
Mangels markenmäßiger Nutzung über einen Zeitraum von über 5 Jahren kann in solchen Fällen der Markenschutz verloren gehen. Zu überlegen wäre bei einer angedachten Lizenzierung an mehrere Lizenznehmer – um den Markenschutz nicht zu riskieren – statt der Registrierung einer Individualmarke die Registrierung einer Verbands -oder einer Gewährleistungsmarke.
Hier zu einer interessanten OGH-Entscheidung zu dieser Thematik: 4Ob168/20i
