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Neue EU- BauprodukteVO 2024 seit 8.1.2026 anwendbar

10. Sept.
2 Min. Lesezeit

Die novellierte EU-Bauprodukten Verordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) ist seit 08.01.2026 praktisch anwendbar und löst die alte Fassung aus dem Jahre 2011 schrittweise ab. Für Hersteller, Handel und letztlich auch für die Bauherrn bringt die Novelle spürbare Änderungen bei Dokumentation, Nachhaltigkeit und digitaler Produktinformation.


Ein zentraler Punkt ist die Zusammenführung von Leistungserklärung und Konformitätserklärung in einem einzigen Dokument, das künftig auch von der CE Kennzeichnung mitbestätigt wird. (Art 16 und 15 iVm Art 17). Die bisherige Leistungserklärung wird durch die neue Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ersetzt.


Auch der Anwendungsbereich wird deutlich erweitert: Erfasst sind künftig unter anderem gebrauchte Bauprodukte, Materialien und Dienstleistungen für den 3-D Druck, auf der Baustelle unmittelbar zum Einbau bestimmte Produkte sowie wesentliche Bestandteile von Produkten. Der Kreis der Verantwortlichen Wirtschaftsakteure wird dadurch spürbar größer.


Umwelt- und Klimadaten (wie das Klimawandelpotenzial nach EN 15804) müssen schrittweise in die Dokumentation integriert werden.


Vorgaben für digitale Produktinformationen und maschinenlesbare Nachweise, der digitale Produktpass (DPP), werden eingeführt. Langfristig soll für harmonisierte Bauprodukte der digitale Produktpass verpflichtend werden, der über einen QR-Code oder Strichcode auf der CE Kennzeichnung abrufbar sein soll.


Dazu braucht es jedoch erst entsprechende harmonisierte technische Spezifikationen. Die alte Verordnung läuft daher in vielen Bereichen parallel weiter - je nachdem wann die jeweiligen harmonisierten Produktnamen überarbeitet und neu zitiert werden (längstens bis 2040).


Produkte gemäß einer harmonisierten, europäischen Produktnorm (hEN) sind erst dann betroffen, wenn diese Norm unter der neuen Verordnung kundgemacht wird. Nach Ende der Koexistenzperiode ist die Anwendung der neuen Norm und somit der neuen Bauprodukteverordnung für die CE-Kennzeichnung verpflichtend.


Kundmachungen der hEN erfolgen nach dem Fahrplan des Acquis-Prozesses, beginnend mit Betonfertigteilen voraussichtlich bereits Ende 2025.


Grundsätzlich besteht die alte Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 parallel zur neuen Verordnung bis 2040 (!) weiter und die grundlegenden Prinzipien der alten Verordnung finden sich großteils auch in der neuen. Wenn eine Deklaration von Nachhaltigkeitskennwerten weder verpflichtend noch freiwillig erfolgt und auch keine anderen Vorgaben bestehen, die die Anwendung der neuen Verordnung erfordern, kann das Produkt mit der CE-Kennzeichnung gemäß der alten Bauprodukteverordnung weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden.


Dennoch sollte man sich frühzeitig mit der neuen Datenanforderung befassen, um auf den internationalen Märkten Vorteile zu haben.


Quelle: Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)

 
 
 

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