Stellt die Übernahme der Rechtsberatungskosten der Gesellschafter durch ihre GmbH eine unzulässige Einlagenrückgewähr dar?
Eine junge GmbH befand sich in einer angespannten finanziellen Lage und benötigte dringend frisches Kapital. Im Zuge des Einstiegs eines Investors beauftragte sie einen Rechtsanwalt mit der Ausarbeitung der erforderlichen Verträge. Später entstand Streit über das Honorar.
Die Gesellschaft wandte unter anderem ein, die Übernahme der Anwaltskosten sei eine unzulässige Einlagenrückgewähr.
Der OGH verneinte eine verbotene Einlagenrückgewähr, weil die Anwaltskosten im konkreten Einzelfall betrieblich gerechtfertigt waren. Er hielt fest, dass eine Gesellschaft bei einer effektiven Kapitalerhöhung, durch die ihr neue liquide Eigenmittel zufließen, die damit verbundenen Kosten einschließlich Beratungskosten übernehmen kann. Der Rechtsanwalt war mit seiner Revision erfolgreich; der OGH stellte das klagestattgebende Urteil des Erstgerichts wieder her.

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